Landkreis Freudenstadt stellt Drittkindregelung in Frage

Unverhältnismäßig hohe Belastung für Mehrkindfamilien

Der Kreistag Freudenstadt hat in seiner Sitzung im Februar eine Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen.
Demnach werden die bisherigen Zuschüsse zum D-Tickets Jugend BW und zu den Schülermonatskarten, sowie die sogenannte Drittkindregelung abgeschafft.
Die Drittkindregelung, die in der Mustersatzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten vorgesehen ist, legt fest, dass die Eigenanteile für Schülertickets für maximal zwei Kinder einer Familie zu tragen sind. Weitere Kinder erhielten das Ticket bisher umsonst.

Als Verband kinderreicher Familien alarmiert uns der Beschluss des Freudenstadter Kreistages; zeigt er doch eindrücklich, dass die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen von Mehrkindfamilien zu wenig wahrgenommen und berücksichtigt werden:
Die neue Regelung trifft kinderreiche Familien unverhältnismäßig hart! Bei 3 schulpflichtigen Kindern im Haushalt steigen die jährlichen Ticketkosten (für D-Tickets Jugend BW) um über 60% auf 1.620€. Bei vier Kindern im Haushalt sind zukünftig 2.160€ für die Tickets fällig, eine Steigerung von 120%!
Derweil steigen die Kosten für Familien mit ein oder zwei Kindern durch die Streichung der Zuschüsse nur um 11%.

Wir haben die Abgeordneten des Kreistages auf dieses Missverhätlnis aufmerksam gemacht und um eine Revision der Entscheidung gebeten.
Aus unserer Sicht sind bei einer Beratung auch die folgenden Punkte zu beachten:
Familien mit mehr als zwei Kindern sind ein wesentlicher Baustein für die demographische Stabilität unserer Gesellschaft. Der Rückgang der Kinderzahlen in Deutschland liegt vor allem am Rückgang der Familien mit drei und mehr Kindern. (Anlage 1). Wer kinderreiche Familien fördert, investiert in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Die deutlich höheren Kosten durch das 3. Kind wurden von höchster Stelle gerichtlich – zumindest für Kinder von Beamten - bestätigt: Das Bundesverwaltungsgericht hat Mehrkosten, die ab dem 3. Kind in besonderem Maß entstehen, anerkannt. Diese Mehrkosten werden deshalb in der Beamtenbesoldung seit diesem Urteil durch einen signifikant höheren Familienzuschlag ab dem 3. Kind berücksichtigt. (BVerwG, Urteil vom 31.01.2019 - 2 C) Viele Mustersatzungen berücksichtigen die deutlich höhere finanzielle Belastung ab dem dritten Kind und werden in der Regel entsprechend übernommen! Statistisch zeigt sich die höhere Belastung in einem signifikant höheren Armutsrisiko ab drei Kindern: Das Armutsrisiko für Familien mit 3 und mehr Kindern liegt auf dem Niveau des Armutsrisikos für Alleinerziehende. (Anlage 2) Für die persönliche Nachvollziehbarkeit dieser Aussage weisen wir beispielhaft darauf hin, dass drei Kindersitze nicht mehr in die Rückbank eines normalen PKW passen und deshalb ab dem 3. Kind ein Fahrzeug mit drei Sitzreihen erforderlich ist oder dass Wohnungszuschnitte und Ferienwohnungen/Pauschalangebote in der Regel auf maximal zwei Kinder ausgerichtet sind.

Nun hoffen wir auf Gesprächsbereitschaft aller Beteiligten.
Parallel haben betroffene Eltern eine Petition gestartet, die auch von Famlien außerhalb des Landkreises unterstützt werden kann.

Anlagen zu demograf. Entwicklung und Armutsrisiko

2026_drittkindregelung_anlagen.pdf (1,2 MiB)

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